Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Certonis GmbH (nachfolgend „Certonis“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Leistungen an Verbraucher werden nicht erbracht.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn Certonis ihnen schriftlich zustimmt. Die Entgegennahme von Leistungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinn dar. Angaben zu Projektdauern, Aufwänden und Vergleichswerten sind Richtwerte.
Verbindliche Angebote werden schriftlich gelegt und gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder mit Beginn der Leistungserbringung durch Certonis zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot einschließlich der dort genannten Anlagen. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich angeführt sind, sind nicht geschuldet.
Certonis erbringt Leistungen der Beratung, Konfiguration, Datenmigration, Anpassung, Schulung und Betreuung im Zusammenhang mit dem ERP-System Odoo. Certonis ist nicht Hersteller von Odoo und schuldet keine Eigenschaften der Standardsoftware.
Certonis setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein. Die Ergebnisse werden vor Übergabe durch Certonis geprüft; die fachliche Verantwortung für die abgelieferte Leistung bleibt bei Certonis.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Insbesondere benennt er eine entscheidungsbefugte Projektverantwortliche oder einen entscheidungsbefugten Projektverantwortlichen.
Der Auftraggeber ist für Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Daten sowie dafür verantwortlich, dass deren Übermittlung rechtlich zulässig ist. Verzögerungen aus unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Certonis und verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
5. Termine und Fristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Projektdauern setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers sowie eine unveränderte Leistungsbeschreibung voraus.
Ereignisse höherer Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter sowie vom Auftraggeber veranlasste Änderungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6. Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Umfangs, legt Certonis ein Nachtragsangebot mit Auswirkungen auf Preis und Termine. Die Umsetzung beginnt nach schriftlicher Freigabe.
7. Entgelt und Zahlung
Sofern ein Festpreis vereinbart ist, umfasst dieser ausschließlich den im Angebot beschriebenen Umfang. Nicht enthalten sind Lizenzkosten Dritter, Hosting-, Betriebs- und Drittanbieterkosten; diese rechnet der Auftraggeber direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 456 UGB. Certonis ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zurückzustellen.
8. Abnahme
Abgrenzbare Leistungsabschnitte werden dem Auftraggeber zur Prüfung übergeben. Erhebt der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen ab Übergabe eine konkret begründete schriftliche Beanstandung, gilt der Leistungsabschnitt als abgenommen. Die produktive Nutzung eines Leistungsabschnitts gilt jedenfalls als Abnahme.
9. Gewährleistung
Certonis leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird abbedungen.
Certonis behebt Mängel vorrangig durch Verbesserung. Nicht als Mangel gelten Abweichungen, die auf Änderungen der Standardsoftware, auf Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, auf fehlerhafte Ausgangsdaten oder auf eine vom Auftraggeber veranlasste Nutzung außerhalb der vereinbarten Systemumgebung zurückgehen.
10. Haftung
Certonis haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Datenverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts begrenzt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor jeder Migration und vor jedem Produktivsetzen eine vollständige, wiederherstellbare Datensicherung vorzunehmen. Certonis haftet nicht für Datenverluste, die bei ordnungsgemäßer Sicherung vermeidbar gewesen wären.
11. Nutzungsrechte
An den von Certonis für den Auftraggeber erstellten Konfigurationen, Anpassungen und Dokumentationen erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke.
Für Bestandteile der Odoo-Standardsoftware sowie für eingesetzte Open-Source-Komponenten gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. An allgemeinem Know-how, Methoden, Vorlagen und wiederverwendbaren Bausteinen von Certonis erwirbt der Auftraggeber keine Rechte.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
Werden im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung.
13. Referenznennung
Certonis darf den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.
14. Laufzeit und Beendigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse, etwa laufende Betreuung, können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.